Antrag zur Einstellung einer Klimaschutzbeauftragten/ Energiebeauftragten/ Klimaschutzmanager*in

Pöcking, 03.05.2021
Antrag
Der Gemeinderat der Gemeinde Pöcking möge beschließen:
Zur Umsetzung der Energie- und Klimawende soll die Gemeinde Pöcking eine Klimaschutzbeauftragte/
Energiebeauftragte/ Klimaschutzmanager*in nach Maßgabe und
unter Ausnutzung der Fördermöglichkeiten nach der „Kommunalrichtlinie“ vom 22.
Juli 2020 des BMU (BAnz AT 14.08.2020 B7) einstellen, insbesondere mit folgenden
Aufgabenfeldern:

  • Kommunale regenerative Energiegewinnung
  • Vernetzung mit anderen Kommunen, Energieagenturen und weiteren Akteuren im Landkreis
  • Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit,
  • Akquise von Fördergeldern
  • Erstellen und Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzepts und/oder Energienutzungsplans
  • Erstellen eines Solarpotenzialkatasters
  • Umsetzung des in Art. 3 des BayKlimaG aufgegebenen Zieles einer klimaneutralen Verwaltung sowie klimaneutralen Bewirtschaftung kommunaler Grundstücke und Gewässer
  • Weitere Umsetzung des Energiewendebeschlusses von 2005 und des Klimapaktesvon 2015 des Landkreises Starnberg

Begründung:

  • Damit die Energiewende umgesetzt wird, braucht es zusätzlich zum bestehenden Personal eine weitere kompetente, kommunikationsstarke und erfahrene Person als „Motor“ für die Energiewende. Eine solche Person kann z.B. helfen, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Pöcking von derzeit 6,6% (2019) rasch zu erhöhen und auch in den Bereichen Wärme sowie Verkehr noch viel zu verbessern.
  • Das Bundesumweltministerium fördert die Stellen von Klimaschutzmanagerinnen über die Kommunalrichtlinie der NKI (Nationale Klimainitiative) – bis Ende des Jahres 2021 mit 75 der Personalkosten (https://www.klimaschutz.de/service/meldung/ 100-prozent-förderung-fürs-klimaschutzmanagement). Insgesamt konnten bis heute in Deutschland mehr als 1.000 solcher Stellen geschaffen werden.
  • Die Stelle einer Klimaschutzmanagerin in Vollzeit und eigener Verantwortung der Gemeinde ist zwingender Bestandteil von EU- und bundesweiten Förderprojekten, etwa solchen im Rahmen von Förderaufrufen des Bundes (s. Ziff 4.2 a) des Förderaufrufes für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte des Bundes vom 22. Juli 2020, BAnz AT 19.08.2020 B3).
  • Eine Klimaschutzmanager*in versteht die „Förderwelt“ von EU, Bund und Freistaat. Sie erschließt für ohnedies angedachte kommunale Projekte Gelder, die ansonsten ggf. nicht abgerufen worden wären. Eine solche Kraft spielt also die für Pöcking entstehenden Personalkosten – soweit sie nicht ohnedies bereits über die o.g. Kommunalrichtlinie gefördert werden – mehr als ein.


Weiterführende Hinweise, insbesondere auch Best-Practice- Beispiele, sind unter www.klimaschutz.de (Website der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU) zu finden.

>> Antrag als Pdf